Segway Tour Köln

AGB (E)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

Mehmet Fidan

Mühlenbach 18

50676 Köln

(inkl. Düsseldorf, Niederrhein, Essen und Krefeld) für Segway-Touren, Segway-Parcours und die Vermietung von Segways und anderen Mobilitätshilfen Stand 24. Juli 2017

Seit dem 25. Juli 2009 erlaubt die „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr“ die Segway-Nutzung in ganz Deutschland. Der Gesetzgeber hat dazu Vorschriften erlassen, die unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mobhv/gesamt.pdf nachzulesen sind.

  1. Allgemeines

  • Alle Leistungen und Angebote

der Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

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werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Leistungsangebote

2.1 Die Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

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führt Sightseeing-Touren und Segway-Parcours für Events, Park- und Sportfeste sowie Werbeaktionen mit Segways durch. Für alle diese Leistungsangebote gelten die folgenden Bestimmungen. Sie gelten auch, wenn anstelle von Segways alternative Mobilitätshilfen genutzt werden.
2.2 Vertragspartner und Teilnehmer an Segway-Touren und Segway-Parcours werden im Folgenden als Kunden bezeichnet.

2.3 Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

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hat das Recht, eine Mindestteilnehmerzahl pro Tour festzulegen. Generell ist diese bei min. 4 Teilnehmern. Durch Rabattaktionen, Gutscheine und Sonderaktionen kann die Mindestteilnehmerzahl verändert werden. Der Kunde wird rechtzeitig informiert, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

  1. Teilnahmebedingungen

3.1. Ein Führerschein ist seit 15.06.2019 nicht mehr notwendig

3.2. Für Segway-Touren gilt die Straßenverkehrsordnung.

3.3. Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways, die Teilnahme an einer Segway-Tour bzw. einem Segway-Parcours erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde hat dies durch Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung uneingeschränkt zu bestätigen.

  1. Sicherheitshinweise für Segway-Touren

4.1. Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

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möchte alles dafür tun, dass Ihre Segway-Tour zu einem besonderen Erlebnis wird. Jede Tour wird von einem Guide begleitet. Sie erhalten vor Tourbeginn eine Einweisung in die Segway-Fahrweise. Erst wenn Sie sich ausgiebig mit dem Segway-Fahren vertraut gemacht haben und die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, mit dem Segway eigenverantwortlich und sicher zu fahren, sollten Sie an der Tour teilnehmen. Die Einweisungszeit gehört zur gebuchten Tourdauer.

4.2. Sollten Sie sich nach der Einweisung die Tour nicht zutrauen, In diesem Fall erhält der Kunde den Tourpreis nicht erstattet

4.3. Der Guide hat das Recht, nach der Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren, die anderen Teilnehmer gefährdenden Fahrens). In diesem Fall erhält der Kunde den Tourpreis nicht erstattet.

4.4. Befolgen Sie während der Tour unbedingt die Anweisungen Ihres Guides. Folgen Sie ihm in dem von ihm vorgegebenen Tempo oder bitten Sie ihn ggf. das Tempo zu reduzieren. Zusammenstöße von Segways sind unbedingt zu vermeiden! Bitte halten Sie stets ausreichend Abstand zu den anderen Tour Teilnehmern, fahren Sie nicht zu schnell, vermeiden Sie Rückwärtsfahren, Schaukeln sowie abrupte Drehungen mit dem Segway.

4.5. Der Guide hat das Recht, Teilnehmer, die den Sicherheitsanweisungen zuwiderhandeln oder sich und andere durch ihre Fahrweise gefährden, von der Teilnahme an der weiteren Tour auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung des Tourpreises. Zudem bestehen keinerlei Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.

4.6. Sollten Sie die Sicherheitsanweisungen unserer Guides nicht beachten und durch Ihre Fahrfehler eine Beschädigung des Segways herbeiführen, so haften Sie für die entstehenden Schäden einschließlich Folgeschäden wie Einnahmeausfällen, es sei denn, der Schaden wird durch die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Segways reguliert. (vgl. auch Nr. 5 bis 8 dieser AGB)

  1. Haftungsausschlusserklärung

5.1 Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways und die Teilnahme an einer Segway-Tour ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.

5.2 Haftungserklärung des Kunden:

  • Die Teilnahme an der Einweisung und an der Segway-Tour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

  • Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer und somit erfolgt diesbezüglich auch keine Schadensregulierung durch

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  • Ein Führerschein ist seit 15.06.2019 nicht mehr notwendig

  • Das Mindestgewicht für die Nutzung des Segway beträgt 45 kg und das Maximalgewicht 118 kg.

  • Bei bestimmten Krankheiten (Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten etc.) wird eine Teilnahme an der Segway-Tour nicht empfohlen.

  • Das Fahren des Segways ist unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Drogen nicht gestattet.

  • Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Aus Sicherheitsgründen führt

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nur Touren mit Helmen durch. Diese können gerne mitgebraucht oder für 2,- € vor Ort angemietet werden.

  • Schäden an den persönlichen Sachen des Tour Teilnehmer, die im Zuge der Benutzung eines Segways entstehen, werden durch

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nicht erstattet.

  • Der Kunde ist für die Folgen von ihm begangener Verkehrsverstöße oder Straftaten während der Segway-Tour verantwortlich und haftet für entstehende Schäden, Gebühren und Kosten, es sei denn, er hat den Verkehrsverstoß nicht zu verantworten.

  • Die Segways haben eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadensfalls durch den Kunden. In diesem Fall haftet der Kunde uneingeschränkt.

  • Auf Wunsch kann gegen Aufpreis eine Vollkaskoversicherung ohne SB abgeschlossen werden. Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

  1. Haftung

6.1 Die Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

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haftet nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sog. Kardinalpflichten); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

6.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  1. Haftpflichtversicherung

7.1 Unsere Segways sind im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden. In diesem Fall haftet der Kunde uneingeschränkt. Wir sind verpflichtet, im Fall eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadensereignisses eine Schadensmeldung auszufüllen und die Polizei zu verständigen.

  1. Kaskoversicherung

Generell verfügen alle Geräte nur über eine Haftpflichtversicherung. Die Haftung für während der Tour an dem Segway verursachte Schäden oder der Verlust des Fahrzeugs kann durch Zahlung eines Aufpreises vor Tourstart bei

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mit einer Kaskoversicherung zusätzlich abgesichert werden. Für einen Aufpreis von 6,- EUR kann eine Vollkaskoversicherung ohne SB abgeschlossen werden. Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Anmerkung: Es ist im eigenen Interesse des Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang seine private Haftpflichtversicherung oder bei Firmen die Betriebshaftpflichtversicherung Schadenereignisse absichert.

  1. Angebote, Aufträge

9.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

9.2. Erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich.

  1. Zahlungsbedingungen

10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug im Voraus zur Zahlung fällig. Erst mit der Bezahlung erhält die Reservierung ihre Gültigkeit.

10.2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

10.3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird.

10.4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.

10.5. Kunden, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber

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in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

  1. Stornierung bzw. Umbuchung seitens des Kunden

Im Falle der Stornierung bzw. Umbuchung einer Tourenbuchung (nur bei Onlinebuchungen über unser Buchungsprogramm) gelten folgende Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen:

  • Umbuchungen sind bis zu 72 Stunden vor Tourenbeginn immer kostenfrei, danach sind Umbuchungen nicht mehr möglich

  • Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Tourenbeginn entstehen 100 % Stornokosten.

Wenn eine Stornierung vorgenommen wird, wird der komplette Tourenpreis erstattet (außer bei Zahlung Kreditkarte + Sofortüberweisung entsteht eine Bearbeitsgebühr i.H.v. 5 %).

Die Stornierung kann nur schriftlich (per E-Mail) erfolgen Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung von vereinbarten Teilnehmerzahlen. Für gewerbliche Kunden und individuelle Touren gelten, wenn diese nicht über unser Buchungssystem gebucht wurde, abweichende Stornobedingungen. Es gelten dann die Stornobedingungen gemäß dem Angebot bzw. der Bestellung.

*)abweichende Stornobedingungen bei gewerbliche Kunden und individuelle Touren: mehr als 4 Wochen vor Tourbeginn 10%, 4 Wochen vor Tourbeginn 20 %, 2 Wochen vor Tourbeginn 50 %, 1 Woche vor dem Tourstart 100 %

  1. Stornierung seitens

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12.1. Die Segway-Touren finden aus Sicherheitsgründen nicht bei starkem Regen, Unwetter, Glätte, Schnee oder anderen Gefahren statt. In diesen Fällen nimmt

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telefonisch Kontakt mit dem Kunden auf und bespricht die Alternativen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bei der Buchung eine Mobiltelefonnummer anzugeben. Im Falle der Stornierung durch

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erfolgt die Rückerstattung des vollen Tourpreises, Gutscheine behalten ihre Gültigkeit und werden durch das Buchungssystem erneut validiert.

12.2 Erfolgt die Leistung der

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nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn

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dies zu vertreten hat und er zuvor

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eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

12.3. Weiterhin behält sich

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das Recht vor, die Tour bis 2 Stunden vor Tourbeginn abzusagen oder zu verschieben, wenn folgende Ereignisse die Segway-Tour bei- oder verhindern: behördliche Auflagen, Unfälle oder nicht vorhersehbare Ereignisse, plötzlicher Mitarbeiterausfall, Wetterumschwung.

12.4. Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt am Segway auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht

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ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Teilnehmer der volle Tourpreis erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Dies gilt auch für die anderen Tourteilnehmer, die infolge des technischen Schadens eine Tourverzögerung hinnehmen mussten.

12.5. Muss eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe, so erhält der Kunde den von ihm gezahlten Tourpreis erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits eine Stunde angedauert hat oder der Kunde gemäß Nr. 4.5. von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wurde.

  1. Umbuchungen

Umbuchungen sind dann kostenfrei, wenn die Startzeit der Tour mehr als 72 Stunden ist.

Aufgrund der starken Nachfrage kann sich die Startzeit verschieben (z.B. wenn vorher eine große Tour stattgefunden hat, Krankheit eines Guides, Panne).

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hat das Recht, die Startzeit bis zu zwei Stunde zu verschieben (früher oder später). Ein Rücktritt von der Buchung ist nicht möglich.

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wird dafür sorgen, dass der Kunde rechtzeitig (wenn möglich 1-2 Tage vor der Tour) informiert wird. In Ausnahmefälle kann eine Verschiebung auch kurzfristig erfolgen. Bei einer Verschiebung über einer Stunde kann der Kunde entweder umbuchen oder von der Buchung zurücktreten.

  1. Datenspeicherung

14.1. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Bestellungen genutzt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten unterliegen bei uns dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, werden nur verschlüsselt übertragen. Gemäß § 34 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten sowie gemäß § 35 BDSG das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten bzw. auf Löschung/Sperrung unzulässig gespeicherter Daten. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich jederzeit an unser Team wenden.

14.2 Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

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 ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages den Vertragspartner als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Segway Tour Köln & Segwaypoint-Düsseldorf & Seg-Events,

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ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt, das Logo des Vertragspartners in allen werbetauglichen Medien zu verwenden.

14.3. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Foto und Videoaufnahmen, die die Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern nicht verletzen, zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Eine Ablehnung erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz

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